Konzept

Ausgangssituation

 

Nachlässe von regional bedeutenden Kunstschaffenden finden selten Platz in den Sammlungen der grossen Museen. Die Nachkommen sind oft überfordert, verbindliche Lösungen gibt es nicht: Die öffentliche Hand und ihre Gedächtnisinstitutionen können meist nur informativ (etwa durch die Beratungsstelle für Künstlernachlässe des SIK) und im besten Fall subsidiär unterstützen. Die Künstler*innen-Nachlassbetreuung bleibt in den meisten Fällen Privatsache und damit in einem gewissen Masse dem Zufall überlassen. In den letzten Jahren haben sich in der Schweiz diverse Initiativen, Vereine und Unternehmen gebildet, die sich um eine langfristige Bewahrung von Künstler*innen-Nachlässen bemühen, z.B. die ART-Nachlassstiftung und ArchivArte in Bern, Art Dock und Kunstunion in Zürich und die Fondation Ateliers d’Artistes in Pully.

Im Raum Basel kümmert sich der Verein ARK Basel im gleichnamigen Archiv um die Sicherung und Bewahrung der Nachlässe von regional bedeutenden Künstler*innen 

 

Vision

 

Das auf Dauer angelegte und (in Teilen) öffentlich zugängliche Archiv Regionaler Künstler*innen-Nachlässe widmet sich der Bewahrung und Verbreitung von Kernnachlässen bedeutender Künstler*innen der Region Basel und bietet als regionales Kompetenzzentrum Dienstleistungen im Umgang mit Künstler*innen-Nachlässen an. 

 

Hauptziele sind

die Sicherstellung einer repräsentativen Auswahl von Werken und Dokumenten aus Nachlässen von regional bedeutenden Künstler*innen. Dabei geht es zunächst um eine fachgerechte Erhaltung und soweit möglich, um eine archivarisch-dokumentarische Erschliessung, die zum Verständnis des Schaffens beiträgt. Nachlässe, die an ihrem ursprünglichen Ort oder bei Erben gut aufgehoben sind, können, sofern sie erschlossen und dokumentiert sind, in digitaler Form ins ARK Basel aufgenommen werden.

  • die Verbreitung und Bekanntmachung des Schaffens der Künstler*innen, die mit einem Kernnachlass im Archiv vertreten sind. Die Nachlässe werden vom ARK Basel in thematischen und monographischen Ausstellungen (ev. auch mit Begleitpublikationen) immer wieder gezeigt und in aktuelle Kontexte gestellt, z.B. durch den Dialog mit zeitgenössischen Künstler*innen. Die Werke und Dokumente stehen der Forschung, den Museen und anderen kulturellen Initiativen zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen können Kernkonvolute von Studierenden in Seminar- oder Forschungsarbeiten aufgearbeitet werden. Werke, die nicht zum Kernkonvolut eines Nachlasses gehören, sollen durch Verkauf oder Verleih ebenfalls dazu beitragen, das Schaffen einer Künstler*in in Erinnerung und lebendig zu erhalten.
  • die Sensibilisierung von Künstler*innen auf die Notwendigkeit, bereits zu Lebzeiten eine repräsentative Auswahl von Werken und Dokumenten, ein sogenanntes Kernkonvolut, zu bestimmen und zu dokumentieren. Das ARK Basel will Künstler*innen, aber auch Erben in dieser Aufgabe beraten und unterstützen und zu diesem Zweck Veranstaltungen und Workshops durchführen. 
  • eine Erweiterung und Demokratisierung der Kunst- und Sammlungspolitik der Region Basel und des Kulturerbebegriffs: Erinnerung an Kulturerbe Basel.

 

Aufnahme

 

Das Regionale Archiv für Künstler*innen-Nachlässe Basel sammelt Kernnachlässe bedeutender Künstler*innen der Region Basel, die ihren Wirkungskreis nachhaltig geprägt haben und deren Schaffen aussagekräftig war für ihre Zeit. Während der Bezug zur Region Basel (durch Herkunft, Wohnort oder Gegenstand) zwingend ist, wird die relative Bedeutung einer Künstler*in durch folgende (vom Berufsverband der visuellen Künstlerinnen und Künstlern Visarte übernommenen) Kriterien fassbar gemacht: 

  • Professionalität bzw. langjährige künstlerische Tätigkeit: Ein substantieller Teil der Einkünfte und/oder der Arbeitszeit stehen in Zusammenhang mit der künstlerischen Tätigkeit. 
  • Künstlerische Ausbildung an einer anerkannten (Fach-)Hochschule oder Kunstakademie.
  • Aktive Ausstellungstätigkeit in öffentlich anerkannten Kunstinstitutionen und unabhängigen, etablierten Kunsträumen oder Galerien. 
  • Öffentliche Wahrnehmung: Auszeichnungen, Preise, Stipendien, Werkbeiträge, Ankäufe der öffentlichen Hand, Publikationen. 

Mindestens 3 der genannten Kriterien müssen erfüllt sein*. Zusätzlich können besonders im Fall von Autodidakten und Quereinsteigerinnen auch der künstlerische Wert (Eigenständigkeit des Ausdrucks, Konzept und Aussage des Werks) sowie zeitgeschichtliche Aspekte berücksichtigt werden. Konservatorische und logistische Aspekte können ebenfalls gewichtet werden. 

 

Über die Aufnahme eines Nachlasses ins ARK Basel entscheidet der Vorstand zusammen mit einem Fachgremium von 7 Personen (Zusammensetzung: mind. 2 Kunstschaffende, Kunsthistoriker*innen aus Uni- und Museumskontext, unabhängige Personen, die nicht aus dem Kunstbereich kommen). Dieses Fachgremium kann, muss aber nicht zwingend, mit dem Vorstand kongruent sein. Das Gremium muss von der Mitgliederversammlung gewählt werden. 

 

 

Trägerschaft

 

Das Regionale Archiv für Künstler*innen-Nachlässe Basel wird vom gleichnamigen, gemeinnützigen Verein betrieben. Der Verein unterscheidet verschiedene Mitgliederkategorien (Aktivmitgliedschaft, Förderer, Gönner). 

 

 

Finanzierung

 

Neben den Mitgliederbeiträgen ist das ARK Basel sowohl auf öffentliche als auch auf private Geldgeber angewiesen. Künstler*innen und Erben, deren Nachlässe aufgenommen werden, überlassen den Nachlass dem ARK Basel und übertragen ihm sämtliche Rechte. Sie beteiligen sich mit einer Spende an den Erschliessungs- und Erhaltungskosten. Ein weiterer Teil der Kosten kann durch Veräusserungen (Ausstellungen und Auktionen) gedeckt werden.